Neue Chancen für Reparaturbetriebe: ElektroG-Novelle erlaubt Zusammenarbeit mit Kommunen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine wichtige Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, die vor allem für Reparaturbetriebe spannend ist. In der Novelle des § 14 ElektroG wird erstmals ausdrücklich klargestellt, dass gebrauchte Geräte an den Sammelstellen zu Zwecke der Wiederverwendung separiert werden dürfen.
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(Blogerstellung mit Unterstützung von KI)